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Die Hundesteuer

B. Leinemann

  • Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie unterstellt denjenigen, die den „Aufwand der Hundehaltung“ betreiben, eine erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Fakt ist jedoch, dass tierliebe Geringverdiener und Rentner sich den Unterhalt für den Sozialpartner Hund oft geradezu vom Mund absparen. Die Kosten für die Hundesteuer werden zwangsläufig bei anderweitigem Konsum eingespart.
     

  • Die Hundesteuer dient nicht (!!!) der Beseitung des Hundekots. Sie ist nicht zweckgebunden, sondern wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwandt. Sie dient Städten und Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit beim Ausgleich der kommunalen Haushalte. Die Straßenreinigung wird durch die Straßenreinigungsgebühr finanziert, eine darüber hinaus gehende Beseitigung des Hundekots erfolgt i.d.R. nicht. Eine zweckgebundene Abgabe statt einer Steuer könnte die Kotbeseitigung auch auf Grünflächen und Spazierwegen sowie Anschaffung und Unterhalt von Mülleimern finanzieren.
     

  • Bei der Hundesteuer erfolgt als einziger Steuerart überhaupt eine progressive Besteuerung, d.h. der Zweithund kostet mehr als der erste, der dritte mehr als der zweite etc.. Der angebliche „ordnungspolitische Zweck“, die Begrenzung der Hundezahl, stammt noch aus einer Zeit, in der Tollwut eine reale Bedrohung war und als Hunde nicht Gassi geführt, sondern auf den Strassen einfach laufen gelassen wurden. Er ist heutzutage nicht mehr relevant. Weder hat Deutschland ein Hundemassenproblem (Hundeanzahl im europäischen Vergleich sehr gering) noch ist in den Ländern, die die Hundesteuer bereits abgeschafft haben, die Hundeanzahl rasant angestiegen.
     

  • Die Hundesteuer ist längst nicht mehr zeitgemäß. Eingeführt wurde sie 1810 (!!) als Luxussteuer auf Nicht-Gebrauchshunde. Besteuert wurden ebenso Hauspersonal, Stubenvögel, Klaviere, Katzen, Pferdeschlitten etc. Damals war aber der größte Teil der Hunde Nutztiere und die Hundehaltung als Freizeithobby tatsächlich ein Luxus der Reichen. Heute ist es umgekehrt, aber von den damaligen Luxussteuern ist als einzige die Hundesteuer erhalten geblieben.
     

  • Die Hundesteuer ist verfassungswidrig. Sie verstößt u. a. gegen
    - den Gleichbehandlungsgrundsatz. Entweder müßten alle Haustiere besteuert werden oder gar keines.
    - das Willkürverbot. Der Steuersatz wird, je nach finanziellem Bedarf der öffentlichen Kassen, von den Kommunen willkürlich festgesetzt und ist extrem unterschiedlich. Ein Erhebungszwang besteht nicht! Die Liebe des Bürgers zu seinem Hund wird für kommunalfinanzpolitische Interessen schamlos mißbraucht.
    - das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Haustierhaltung gehört zur allgemeinen Lebensführung. Die Haltung des ältesten Freundes des Menschen jedoch wird finanziell erschwert (die Haltung von Giftschlangen, Krokodilen oder Löwen übrigens nicht!).
     

  • Die Örtlichkeit ist heutzutage nicht mehr gegeben. Hunde liegen nicht mehr an der Kette und bewachen Haus oder Hof, sondern begleiten ihren menschlichen Sozialpartner in Freizeit und Urlaub und teilweise auch zur Arbeit, so dass sich der Hund u.U. täglich in mehreren Gemeinden aufhält.
     

  • Die Hundesteuer ist unethisch. Tiere sind laut Gesetz als Mitgeschöpfe definiert. Mitgeschöpfe dürfen nicht wie Sachen besteuert werden! Menschen werden für ihre Tierliebe bestraft.
     

  • Die Hundesteuer ist unsozial. Die Besteuerung richtet sich nicht nach den Einkommensverhältnissen des Besteuerten. Sozial Schwache bezahlen genau so viel wie Spitzenverdiener. Der Oma mit schmaler Rente und Tierheimmischling wird genauso in die Tasche gelangt wie dem wohlhabenden Industriellen mit teurem Rassehund.

 

Die meisten europäischen Länder haben die Hundesteuer mittlerweile abgeschafft. Zuletzt wurde sie im Januar 2013 in den Niederlanden per Gerichtsurteil für verfassungswidrig erklärt. Deutschland hält nicht nur als eines der wenigen letzten Länder hartnäckig an der Hundesteuer fest, sondern gehört auch zu denen mit den höchsten Steuern und ist zudem bei der Willkür der Erhebung einzigartig.

 

Der niedersächsische Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt kämpfte sich durch sämtliche Instanzen und reichte 2012 seine Klage gegen die deutsche Hundesteuer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Seine Argumente waren die gleichen, aufgrund derer in den meisten europäischen Ländern die Hundesteuer abgeschafft wurde. Daraufhin geschah ein ungeheuerlicher Skandal, der allerdings von den Medien kaum verbreitet wurde (Warum wohl???). Aus dem eingereichten Aktenstapel "verschwanden" auf mysteriöse Weise ausgerechnet die drei wichtigsten, weil fristgebundenen und unersetzlichen Dokumente, ohne die die Klage nicht weitergeführt werden konnte (mehr Informationen hier). Wer glaubt, dass das reiner Zufall war, glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann....

 

Bitte helfen Sie mit, die ungerechteste und rechtlich umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, abzuschaffen. Die Liebe des Bürgers zu seinem Hund darf nicht mit der Absicht der Einnahmeerzielung für finanzpolitischen Eigennutz der Kommunen missbraucht werden!

 

Bitte unterstützen Sie die Bundesweite Initiative zur Abschaffung der Hundesteuer oder die Facebook-Gruppe gegen Tiersteuern.